Bedingungen und Konditionen

Zusammenarbeit und Provisionssystem des Online-Servers, der sich unter der Internetadresse collars.cz befindet.

 

 

Der Anbieter des Provisionssystems ist:

Anadi CZ gmbh , Na Vysluni 516, Lounovice, 25162

ID: 48114324

(DIC): CZ48114324

Telefon: +420777877235

E-Mail: info@bed4dogs.cz

(im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet)

 

 

1. einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien:

 

(a) die sich im Zusammenhang mit dem zwischen dem Partner und dem Anbieter geschlossenen Kooperationsvertrag ergeben;

b) die sich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Provisionssystem des Anbieters ergeben.

1.2 Mit der Registrierung im Provisionssystem erklären der Partner und der Anbieter ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen, und beide Parteien verpflichten sich, an diese Bedingungen gebunden zu sein.

 

1.3 In Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, unterliegt das Verhältnis zwischen dem Partner und dem Anbieter dem geltenden Recht, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. und dem Zivilgesetzbuch.

 

1.4 Das Provisionssystem wird über die Anwendung AffilBox betrieben, die von AffilBox s.r.o., Jahnova 8 Pardubice 530 02 ID: 28777000 TIN: CZ28777000 bereitgestellt wird.

 

2. Definition der Begriffe

2.1 Der Kooperationsvertrag ist jeder Vertrag, der in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zwischen dem Anbieter und dem Partner abgeschlossen wird und dessen Zweck die Förderung der Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten des Anbieters ist. Der konkrete Umfang der Werbung, die Höhe der Provision, einschließlich der Informationen über die auf die Provision entfallende Mehrwertsteuer und gegebenenfalls weitere Einzelheiten werden vom Anbieter auf seiner Webschnittstelle veröffentlicht. Vereinbarung über die Zusammenarbeit

 

 

2.2 Die Kampagne bestimmt den Umfang der Marketing- und sonstigen Aktivitäten, die der Anbieter im Provisionssystem näher definiert und dem Partner zur Förderung anbietet. Die Kampagne bedeutet insbesondere, welche Waren, Dienstleistungen oder Websites des Anbieters über das Provisionssystem beworben werden sollen. Die detaillierten Bedingungen der Kampagne oder der Gruppe von Kampagnen werden im Kooperationsvertrag beschrieben.

 

2.3 Conversion ist die Handlung des Besuchers, die das Ziel der Kampagne ist. Unter Conversion ist insbesondere der Abschluss des Kaufs von Waren oder die Bestellung von Dienstleistungen des Anbieters zu verstehen. Durch die Conversion wird der Besucher zu einem Kunden des Anbieters.

 

2.4 Werbemethoden sind Marketing- und andere ähnliche Aktivitäten des Partners, mit denen der Partner die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters bewirbt. Zu den Werbemethoden gehören unter anderem:

 

2.4.1.a) Platzierung von Werbeinhalten (insbesondere Bannern) auf der Website des Partners;

2.4.1.b) Hinweise auf die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters in Blogs, Diskussionsforen oder Artikeln (sofern die Regeln der Blogs oder Diskussionsforen dies zulassen);

2.4.1.c) das Versenden von E-Mails, die über die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters informieren, an Personen, die dieser Form des Marketings in Übereinstimmung mit dem Gesetz ordnungsgemäß zugestimmt haben;

2.4.1.d) die Verlinkung zu den Waren oder Dienstleistungen des Anbieters über soziale Netzwerke;

2.4.1.e) PPC-Kampagnen.

2.5. Ein Besucher ist eine Person, die die Website des Anbieters aufgrund der vom Partner im Rahmen der zulässigen Werbemethoden entwickelten Aktivität besucht.

 

 

 

 

2.6 Ein Partner ist eine natürliche Person über achtzehn Jahren oder eine juristische Person, die auf der Grundlage einer Registrierung am Provisionssystem des Anbieters teilnimmt.

 

2.7 Provisionslink ist ein eindeutiger Link, der dem Partner innerhalb des Provisionssystems zugewiesen wird. Der Partner hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn sein Provisionslink für einen genehmigten Umsatz verwendet wurde.

 

2.8 Provisionskonto ist das vom Anbieter in der AffilBox-Webanwendung geführte Konto des Partners im Rahmen der Verwaltung des Provisionssystems, zu dem der Partner online Zugang hat. In dem Konto werden insbesondere Daten über die Anzahl der Besucher, Bestellungen und deren Status erfasst.

 

2.9 Ein genehmigter Umsatz ist ein Umsatz, bei dem der Kunde den Preis für die Waren oder Dienstleistungen ordnungsgemäß und vollständig bezahlt hat.

 

2.10 Die Website des Anbieters ist die Website des Anbieters unter der Adresse __________________.

 

2.11. der Kunde ist die Person, die auf der Website des Anbieters eine verbindliche Bestellung von Waren oder Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen abgibt.

 

3. die Teilnahme am Provisionssystem

3.1 Die Teilnahme am Provisionssystem entsteht durch die Registrierung des Partners im Provisionssystem.

 

3.2.

 

3.3 Der Partner haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die dem Anbieter, anderen Nutzern der Website des Anbieters oder Dritten durch seine Handlungen im Widerspruch zu diesen Bedingungen und/oder dem Recht der Tschechischen Republik entstehen.

 

 

 

 

 

3.4 Der Partner ist gegenüber dem Anbieter für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Registrierung angegebenen Daten verantwortlich. Im Falle von Änderungen der angegebenen Daten ist der Partner verpflichtet, den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Partner durch die unterlassene Mitteilung von Änderungen der Daten entstehen.

 

4. Rechte und Pflichten des Partners

4.1 Der Partner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch seine Tätigkeit der Ruf des Anbieters oder der von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht geschädigt oder gefährdet wird.

 

4.2 Der Partner darf für die Waren und Dienstleistungen des Anbieters nicht auf Webseiten werben, deren Inhalt in irgendeiner Weise gegen die Gesetze der Tschechischen Republik oder die guten Sitten verstoßen könnte. Dazu gehören insbesondere Webseiten mit pornografischen und illegalen Inhalten sowie Webseiten, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt oder solche Aktivitäten gefördert werden.

 

4.3 Der Partner, seine Familienangehörigen oder mit ihm gemeinsam handelnde Personen dürfen keine Waren oder Dienstleistungen des Anbieters über den eigenen Provisionslink des Partners bestellen. Andernfalls erlischt der Anspruch des Partners auf Provisionen für die so erzielten Umsätze. Entsteht dem Anbieter durch die vorgenannten Handlungen ein Schaden, so ist der Partner verpflichtet, dem Anbieter diesen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

 

4.4 Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu seinem Provisionskonto vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Partner durch eine solche missbräuchliche Nutzung entstehen.

 

4.5 Der Partner ist berechtigt, alle Text- und Bilddateien für die Werbung des Anbieters zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

4.6 Der Partner darf die HTML-Codes, die grafische Gestaltung oder den Inhalt der vom Anbieter zur Nutzung in der Kampagne zur Verfügung gestellten Werbeflächen (z.B. Banner) ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in keiner Weise verändern.

 

4.7 Der Partner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der von ihm gewählten Werbemethoden keine unlautere Erhöhung der Anzahl der Aufrufe der Werbeflächen des Anbieters durch Programme, Skripte, Nachladen von Werbebannern oder sonstige Mittel erfolgt.

 

4.8 Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter nicht durch das Versenden von Nachrichten (per E-Mail, SMS, in Diskussionsforen) zu bewerben, die als SPAM zu qualifizieren sind. Stellt der Anbieter eine solche Aktivität des Partners fest, ist der Anbieter berechtigt, vom Kooperationsvertrag zurückzutreten und das Provisionskonto des Partners zu schließen. In einem solchen Fall verliert der Partner auch den Anspruch auf noch nicht ausgezahlte Provisionen.

 

4.9 Es ist nicht gestattet, die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters über PPC-Kampagnen in AdWords, Sklik oder Facebook Ads zu bewerben.

 

4.10 Banner, Texte und andere Inhalte, die in der AffilBox Anwendungsoberfläche und dem Provisionssystem platziert werden, einschließlich der Software der Webschnittstelle und des Provisionssystems, sind durch das Urheberrecht des Anbieters oder der AffilBox s.r.o. geschützt und können durch andere Rechte Dritter geschützt sein. Der Inhalt darf vom Partner ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters oder eines anderen Urheberrechtsinhabers nicht verändert, kopiert, vervielfältigt, verbreitet oder von Dritten zu irgendeinem Zweck verwendet werden. Das Recht zur Nutzung des geschützten Materials in Übereinstimmung mit 

 

5. Rechte und Pflichten des Anbieters

5.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die Umwandlungen des Partners im Rahmen des Provisionsgenehmigungsverfahrens regelmäßig zu genehmigen. Der Partner wird über die Freigabe der Konvertierung über sein Provisionskonto informiert.

 

5.2 Auf den Rechnern der Kunden werden Cookies eingesetzt, um Informationen über Umsetzungen zu erhalten. Auf die Gültigkeit von Cookies wird vom Anbieter in der Anwendungsoberfläche hingewiesen. Der Partner erkennt an und der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass, wenn der Kunde die Verwendung von Cookies durch Auswahl im Webbrowser oder anderweitig deaktiviert, die Konversion nicht mit dem Provisionslink des Partners in Verbindung gebracht werden kann und der Partner keinen Anspruch auf eine Provision für diese Konversion hat.

 

5.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Bewerbung der am Provisionssystem beteiligten Programme entstehen.

 

5.4 Der Anbieter verpflichtet sich, dem Partner für genehmigte Umsetzungen durch den Partner eine Provision gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

 

5.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Genehmigung von Werbe-E-Mails und anderen Texten zu verlangen, die der Partner in der Kampagne verwenden möchte.

 

5.6 Der Anbieter ist berechtigt, den Wortlaut der vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich stets nach dem Wortlaut der Bedingungen, unter denen sie in Kraft getreten sind. Der Anbieter ist verpflichtet, den Partner über die vom Partner bei der Registrierung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse über Änderungen der AGB zu informieren. Die neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gegenüber dem Partner ab dem Zeitpunkt der Mitteilung wirksam.

 

6. Provisionen

6.1 Die Höhe der Provision ist im Provisionssystem für jeden kam

 

6.2 Provisionen werden vom Anbieter immer sofort nach Ablauf der Frist genehmigt, innerhalb derer der Verbraucher nach dem Gesetz oder den Geschäftsbedingungen des Anbieters vom Vertrag zurücktreten kann. Die Freigabe von Umsätzen erfolgt automatisch / manuell. Der Partner wird über die Freigabe der Provision über sein Provisionskonto informiert.

 

6.3 Provisionen werden für solche Umsätze genehmigt, bei denen die in der Kampagne beworbenen Waren oder Dienstleistungen ordnungsgemäß und vollständig bezahlt wurden.

 

6.4 Der Partner hat keinen Anspruch auf Provision für stornierte oder abgebrochene Aufträge oder wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt.

 

7. Auszahlung der Provision

7.1 Der Partner hat einen Anspruch auf Auszahlung der Provisionen, wenn die Summe der genehmigten Provisionen auf seinem Provisionskonto höher ist als der auf dem Webinterface des Provisionssystems angegebene (d.h. im Kooperationsvertrag vereinbarte) Betrag.

 

7.2 Übersteigt der Provisionssaldo auf dem Provisionskonto des Partners den oben genannten Betrag, hat der Partner die Möglichkeit, die Auszahlung der Provision über sein Provisionskonto zu verlangen. Auf Wunsch des Partners wird dem Partner ein Bericht zugesandt, der den sich daraus ergebenden Betrag angibt, den der Partner in Rechnung stellen kann. Wenn der Partner keine Rechnung ausstellen kann, wird ihm seine Provision auf der Grundlage einer Arbeitsleistungsvereinbarung ausgezahlt.

 

7.3 Das Fälligkeitsdatum der vom Partner ausgestellten Rechnung muss mindestens 14 Tage nach ihrer Zustellung an den Anbieter betragen. Ist in der Rechnung ein kürzeres Zahlungsziel angegeben, so ist die Rechnung 14 Tage nach Lieferung fällig.

 

 

7.4 Die Höhe der vom Partner beantragten Gesamtprovision muss mit den Angaben auf dem Provisionskonto an dem Tag übereinstimmen, an dem der Partner seine Zahlung beantragt. Der Anbieter ist berechtigt, den Antrag des Partners und die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten teilt der Anbieter dem Partner seine Feststellungen mit, und die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Zusammenarbeit, um die Angelegenheit zu klären. Während der Klärung der Angelegenheit werden die für die Zahlung der Provisionen gesetzten Fristen ausgesetzt.

 

7.5 Die Auszahlung der Provisionen erfolgt ausschließlich durch Überweisung in CZK (Tschechische Kronen) auf das Bankkonto des Partners bei einer Bank in der Tschechischen Republik oder in der Slowakei, wobei der Partner verpflichtet ist, dem Anbieter alle für die Auszahlung erforderlichen Angaben (insbesondere die Kontonummer) zu machen. Die Provisionen werden nicht in bar, per Auslandsüberweisung (mit Ausnahme der Überweisung in tschechischen Kronen), per Banküberweisung oder auf andere Weise ausgezahlt, es sei denn, es wurde etwas anderes zwischen dem Partner und dem Anbieter vereinbart.

 

8. Einwände des Partners

8.1 Bei Zweifeln, insbesondere an der Richtigkeit der Aufzeichnungen über die vermittelten Umsätze oder die genehmigten Provisionen, hat der Partner die Möglichkeit, beim Anbieter Einwendungen zu erheben. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, alle verfügbaren Daten und Unterlagen zu den Beanstandungen vorzulegen.

 

8.2 Der Partner hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Tatsache, die den Einwand begründet, Einspruch zu erheben. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, auf spätere Beanstandungen zu reagieren.

 

 

8.3 Beanstandungen müssen vom Partner in schriftlicher Form an den Anbieter gesendet werden, was auch als E-Mail-Nachricht an die Kontakt-E-Mail des Anbieters zu verstehen ist. Eine Beanstandung gilt nur dann als ordnungsgemäß eingereicht, wenn sie dem Anbieter ordnungsgemäß zugestellt wird, lesbar ist und alle Informationen und Unterlagen enthält, die für eine vollständige Beurteilung der Beanstandung durch den Anbieter erforderlich sind.

 

8.4 Die Beurteilung und Entscheidung über die eingereichten Beanstandungen liegt vollständig in der Zuständigkeit des Anbieters. Einsprüche werden vom Anbieter in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang beim Anbieter bearbeitet. Die Entscheidung des Anbieters wird dann dem Partner mitgeteilt.

 

9. Dauer und Beendigung des Kooperationsvertrages

9.1 Der Kooperationsvertrag wird für den in den Kampagnenbedingungen festgelegten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

9.2 Die Beendigung der Kooperationsvereinbarung kann erfolgen:

 

9.2.1.a) Durch Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Partner.

9.2.1.b) Durch Kündigung des Anbieters oder des Partners. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und der anderen Partei zugestellt werden, auch ohne Angabe von Gründen. Der Kooperationsvertrag endet mit dem Tag der Zustellung der Kündigung an die andere Partei.

 

 

9.2.1.c) Rücktritt vom Kooperationsvertrag durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Partner nachweislich gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen hat. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und dem Partner unter Angabe des Rücktrittsgrundes zugestellt werden. Der Kooperationsvertrag endet dann mit dem Datum der Zustellung der Rücktrittserklärung an den Partner. Mit dem Rücktritt des Anbieters von der Kooperationsvereinbarung erlischt der Anspruch des Partners auf nicht gezahlte Provisionen. Für den Fall, dass dem Anbieter aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften ein Schaden entstanden ist, ist der Partner verpflichtet, diesen in voller Höhe zu ersetzen (die Höhe des Schadens wird nicht um nicht gezahlte Provisionen reduziert).

9.3 Die Beendigung des Kooperationsvertrages lässt Schadensersatzansprüche unberührt.

 

9.4 Im Falle der Beendigung des Kooperationsvertrages durch Vereinbarung oder Kündigung hat der Partner gegenüber dem Anbieter einen Anspruch auf Auszahlung der Provisionen, auf die er zum Zeitpunkt der Beendigung des Kooperationsvertrages Anspruch hatte. Die Provisionen werden dem Partner innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ausgezahlt.

 

 

 

10. Datenschutz

Der Anbieter erklärt, dass die Daten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) geschützt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der Verordnung das Recht haben,:

 

von uns Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten,

Zugang zu diesen Daten zu verlangen und sie zu aktualisieren oder zu berichtigen, oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen,

auf Übertragbarkeit und das Recht auf eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten,

zu verlangen, dass wir diese personenbezogenen Daten löschen - es sei denn, es handelt sich um personenbezogene Daten, zu deren weiterer Verarbeitung wir nach geltendem Recht verpflichtet oder berechtigt sind,

eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte aus der Verordnung infolge einer gegen die Verordnung verstoßenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.

10.1 Für den Fall, dass der Partner im Rahmen der Kampagnen gegen die in Artikel 10.3 genannten Rechtsvorschriften verstößt, trägt er die alleinige Verantwortung für diesen Verstoß. Sollte der Anbieter verpflichtet sein, dem Partner im Zusammenhang mit einer solchen rechtswidrigen Handlung des Partners eine finanzielle Entschädigung zu gewähren, hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung dieser Entschädigung, einschließlich der Prozesskosten, an den Partner.

 

 

10.2 Partner, die sich für das Partnerprogramm angemeldet haben, erklären sich mit dem Erhalt von E-Mail-Nachrichten einverstanden, die zur Übermittlung von Nachrichten und Informationen im Zusammenhang mit Kampagnen im Rahmen des Provisionsprogramms oder der Geschäftstätigkeit des Anbieters verwendet werden.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer geänderten Fassung sind ab dem 28. Juni 2024 gültig.